Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Felsenberg-Berntal liegt am Ostrand der Haardt zum Rhein hin. Es schützt Felsen, vielfältige Lebensräume und ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets "Haardtrand".
Das Naturschutzgebiet Felsenberg-Berntal liegt am Ostrand des Pfälzerwalds, genauer der Haardt, im Übergang zur Rheinebene. Es setzt sich aus dem markanten Felsenberg und dem Berntal zusammen. Bereits seit 1954 standen Teile der Fläche unter Schutz, die umfassende Ausweisung erfolgte im Jahr 2000. Der Schutzzweck umfasst die Bewahrung dieser besonderen Naturlandschaft mit ihren prägnanten Felsformationen, vielfältigen Waldgesellschaften und weiteren charakteristischen Lebensräumen. Es dient dem Erhalt seltener Pflanzen- und Tierarten und ist als Teil des EU-Vogelschutzgebiets "Haardtrand" von Bedeutung für den Vogelschutz. Damit leistet das Gebiet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der regionalen Biodiversität und des ökologischen Gleichgewichts. Die nahegelegene Herxheimer Karsthöhle, die sich außerhalb des Schutzgebiets befindet, ist zudem für ihre archäologischen und biologischen Funde bekannt und unterstreicht die Naturgeschichte der Region.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Bad Dürkheim |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-203 |
| Fläche | 50,25ha |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5dacdd62-fd7c-4f41-9857-a4a8476abd40 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.