Fellital

Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erfor­der­lich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: Hunde sind an der Leine zu führen; der Betrieb von Drohnen ist verboten; freies Zelten und Campieren ist verboten; kantonale Bewilligung erforderlich für sportliche Anlässe (gemäss Art. 5 VEJ)

Allgemeine Informationen

report

Aktuelle Informationen

do_not_disturb_on Wassen-Warthus-Rohr 25. Juni 2026 - 25. September 2026 Infolge Steinschlags ist der Bergwanderweg Wassen-Warthus-Rohr gesperrt. Wir bitten sie die Umleitung über Wattingen-Pfisterrüti-Grund zu benützen. zeige Details
do_not_disturb_on Breitensteg-Schopfli (Intschi) 28. Mai 2026 - 16. Oktober 2026 Infolge Bauarbeiten der Forststrasse Bodmenstrasse-Breitensteg ist der Bergwanderweg auf dem Abschnitt Breitensteg-Schopfli (Intschi) gesperrt. Wir bitten sie die Umleitung über Intschi Talstation zu benützen. zeige Details