Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Über dem Feldsee öffnen sich die weiten Bergweiden des Feldbergs. Zwischen Felsen, Mooren und Wäldern lebt eine empfindliche Tier- und Pflanzenwelt, die vieles mit der Natur der Alpen gemeinsam hat.
Unter steilen Felswänden liegt der fast kreisrunde Feldsee in einer Mulde, die einst ein Gletscher formte. Darüber erstrecken sich die offenen Höhen des Feldbergs mit blütenreichen Weiden und Heidelbeersträuchern. Seit Jahrhunderten prägt das Weidevieh diese Landschaft, in der Wind, Kälte und Schnee den Pflanzen viel abverlangen. An kühlen Quellen und Felsen haben sich seit der Eiszeit Arten gehalten, die sonst vor allem in den Alpen wachsen. Zwischen den Höhen liegen Moore und Bergwälder, die auch dem Auerhuhn Lebensraum bieten. So rau die Natur am höchsten Schwarzwaldberg wirkt, so empfindlich ist ihre dünne Pflanzendecke: Wird sie verletzt, tragen Wasser und Frost den Boden ab. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Peter Lutz und Stefan Büchner)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000078 |
| Fläche | 42,23km² |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 88110be6-a692-47be-b796-9c11ded5efa8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Flora
Habitat
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Im Winter dürfen die Freiflächen außerhalb Wald auch abseits der Wege begangen werden, wenn Boden und Grasnarbe durch eine ausreichend dicke Schneedecke geschützt ist. Es ist ein Waldabstand von 50 m einzuhalten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Klettern ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Das Feuermachen ist ausschließlich an befestigten Feuerstellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
27. September 1991