Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Feldatal ist das zweitgrößte Naturschutzgebiet in Hessen und erstreckt sich über eine Länge von etwa 3,5 km entlang des Bachtals der Felda und ihrer Seitentälchen zwischen den Ortschaften Obernhausen und Schellnhausen. Es ist von besonders großem Schutzwert, da es ein heute seltenes naturnahes Bach-Auen-System mit natürlich mäandrierndem (geschlängeltem) Bachlauf, einem bachsäumenden Erlen-Eschen-Wald sowie angrenzende Feuchtwiesen und Brachbereiche umfasst. Diese Lebensraumtypen bieten seltenen, an Feuchtgebiete gebundenen Pflanzgesellschaften, wie beispielsweise Seggen-Gesellschaften, Sumpfdotterblumenwiesen sowie kleine Bereiche einer Borstgras-Pfeifengras-Wiese, optimale Standortbedingungen und damit abwechslungsreichen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Pflanzenarten, wie zum Beispiel für streng geschützte Orchideen. Der Auen-Komplex des Feldatals wird darüber hinaus von großflächigen, naturnahen Buchenwäldern sowie mehreren Teichen und Tümpel mit, teilweise ausgeprägter Ufervegetation ergänzt. Die Verknüpfung dieser wertvollen Biotope schafft für eine bemerkenswert große Vielfalt von Tieren einen außerordentlich hochwertigen Lebensraum. Von überregionaler Bedeutung ist die sehr artenreiche Vogelwelt im Feldatal. Hier brüten zahlreiche geschützte Vögel, wie beispielsweise der Schwarzstorch und die Waldschnepfe.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 5,29km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f8cb399e-0eb4-4d58-96cb-727a4d6d1b9f |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
In der Schutzzone 2 ist die Ausübung der Angelfischerei in der Felda durch maximal drei Angler gleichzeitig in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Januar gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Feldatal § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
9. Dezember 2021