Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Göppingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000043 |
| Fläche | 13,21km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5da0fcca-9c00-4880-a69e-82c2a2c4f94c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Ski- und Snowboardfahren ist nur auf öffentlichen Pisten erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter, mindestens 2 m breiter Wege mit Skiern zu befahren, außer auf den vorhandenen Loipen.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: außerhalb der in den Flurkarten braun angelegten Straßen und Wege zu reiten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: außerhalb der in den Flurkarten braun angelegten Straßen und Wegen zu reiten; das Befahren dieser Straßen und Wege mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf befestigten Abschnitten zulässig.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. Dezember 1995