Betreten abseits der Wege ist verboten.
Eulenhald-Ungertal schützt naturnahe Buchen-Eichenwälder sowie weitere frische Laub-Mischwälder in Rheinland-Pfalz. Dieses 1981 eingerichtete Naturschutzgebiet ist essenziell für den Erhalt seiner vielfältigen Waldökosysteme.
Das Naturschutzgebiet Eulenhald-Ungertal in Rheinland-Pfalz wurde 1981 eingerichtet, um einzigartige Waldlebensräume zu schützen. Der Hauptschutzzweck liegt im Erhalt von naturnahen Buchen-Eichenwäldern sowie weiteren frischen Laub-Mischwäldern. Diese Ökosysteme sind für die lokale Biodiversität von großer Bedeutung und stellen ein wichtiges Naturerbe dar. Die vielfältige Baumzusammensetzung bietet einen reichen Lebensraum für verschiedene Pflanzen- und Tierarten, die an diese spezifischen Waldumgebungen angepasst sind. Ein Aufenthalt im Eulenhald-Ungertal ermöglicht Einblicke in die Schönheit und ökologische Wichtigkeit ungestörter Waldlandschaften. Das Gebiet trägt dazu bei, ein Netzwerk geschützter Naturräume zu bilden und den langfristigen Erhalt dieser wertvollen Lebensräume für künftige Generationen zu sichern.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Kaiserslautern, Landkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-034 |
| Fläche | 19,56ha |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9120f8e9-53df-42c9-878f-c7d09df061b9 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.