Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Das Landschaftsschutzgebiet Eschacher Weiher liegt im Westen der Gemeinde Buchenberg nahe dem Buchenberger Wald. Besonders macht das Schutzgebiet das Zusammenspiel zwischen Wasser, Feuchtwiesen, Wald und Weideflächen.
Zweck der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes ist es, 1. im Bereich des Ostufers den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, insbesondere an den dafür gekennzeichneten Stellen den Zugang zum Weiher zu ermöglichen aber auch 2. die an den Uferflächen des Weihers vorhandenen Schilfbestände, Moorflächen und Feuchtwiesen als Lebensraum, Brut- und Laichplätze der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, 3. im übrigen das charakteristische Bild der Kulturlandschaft (Wechsel von Wasser-, Feuchtwiesen-, Wald- und Weideflächen) in seiner Schönheit zu bewahren, insbesondere von Verfremdungen durch Erholungsverkehr freizuhalten
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 59,69ha |
| Gründungsjahr | 1985 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | ec0f6baf-db4b-4201-8c7d-e5d55c07d4b1 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Oberallgäu
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.oberallgaeu.org/umwelt-und-natur/naturschutz#/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen Deutschland |
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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Es ist verboten Boote und sonstige Wasserfahrzeuge zu lagern.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Feuer ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Oberallgäu - 5. November 1985