Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Naturschutzziel ist es, das Quellgebiet des Swistbaches und die benachbarten Feuchtwiesen zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Das Naturschutzgebiet Quellgebiet Swistbach befindet sich im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Das rund 87 Hektar große Schutzgebiet, das 1986 unter Schutz gestellt wurde, erstreckt sich nordöstlich der Ortsgemeinde Kalenborn entlang des Swistbaches. Es liegt direkt an der B 257, die am östlichen Rand vorbeiführt. Etwas weiter südlich verläuft die Landesstraße L 78, und nordwestlich befindet sich die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Ziel des Naturschutzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung des Quellgebiets des Swistbaches sowie der angrenzenden Feuchtwiesen. Das Gebiet bietet einen wichtigen Lebensraum für seltene, vom Aussterben bedrohte wildwachsende Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie für bedrohte Tierarten.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Ahrweiler |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-162 |
| Fläche | 85,85ha |
| Gründungsjahr | 1986 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9d9c0ab7-70c6-4663-96f4-967bbd96cedc |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.