Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Erweiterung Laubenheimer - Bodenheimer Ried bewahrt wertvolle Feuchtgebiete. Es schützt ausgedehnte Schilfflächen und Marschbiotope, die Lebensraum für seltene Pflanzen, Vögel und Amphibien sind.
Die Erweiterung Laubenheimer - Bodenheimer Ried ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, das 1998 ins Leben gerufen wurde, um einzigartige Feuchtbiotope zu schützen. Dieses Gebiet umfasst ausgedehnte Schilfflächen, Marschgebiete und vielfältige Feuchtwiesen, die zusammen einen entscheidenden ökologischen Korridor bilden. Es dient als unverzichtbarer Rückzugsort für eine reiche Vielfalt spezialisierter Flora, darunter verschiedene seltene und geschützte Feuchtpflanzen. Zudem bietet das Reservat wichtige Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete für zahlreiche Vogelarten, insbesondere Wasser- und Röhrichtvögel. Auch Amphibien, Insekten und andere Kleintiere gedeihen prächtig in diesen geschützten Ökosystemen. Der Schutzzweck liegt in der Bewahrung dieser unschätzbaren Lebensgemeinschaften und ihrer dynamischen Wechselwirkungen, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur regionalen Artenvielfalt geleistet wird.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen, Mainz, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-196 |
| Fläche | 1,09km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b6e6d1f4-851d-49eb-9a81-398017ca08d4 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.