Ernstberg bei Sichenhausen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der „Ernstberg bei Sichenhausen“ liegt an einem steilen Nordwesthang im Hohen Vogelsberg. Nach der historischen Rodungsperiode im Frühmittelalter wurden die flachgründigen, unproduktiven Böden auf Basaltuntergrundgestein als Huteweiden für Rinder genutzt. Die jahrhundertelange Nutzungsgeschichte hat wertvolle Relikte hinterlassen, welche den kulturlandschaftlichen Charakter des Gebietes prägen. Der „Ernstberg“ umfasst durch extensive Beweidung entstandene, abwechslungsreiche Grünlandgesellschaften, wie Mager- und Borstgrasrasen, die viele seltene Pflanzen beherbergen. Am Oberhang und auf der Bergkuppe gedeihen Überreste eines alten Buchenwaldes mit starken und romantischen Rotbuchen von über 300 Jahren Alter. Hier treten außerdem, in Folge von Verwitterungsprozessen des Untergrundgesteins, große Basaltblöcke zu Tage, welche von zahlreichen Moosen und Flechten besiedelt werden und Sonnenplätze sowie Verstecke für Reptilien schaffen. Bereichert wird das Naturschutzgebiet zudem durch strukturschaffende Hecken und kleinflächige Quellbereiche. Die enge Verknüpfung der verschieden Lebensräume machen den „Ernstberg“ für eine vielfältige Tierwelt mit einigen bedrohten Arten besonders schützenswert. Insekten finden auf den Wiesen wertvolle Futterpflanzen und viele, teils bedrohte Vogelarten reiche Jagdgründe im Offenland und Nistmöglichkeiten in den Hecken- und Waldbereichen.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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