Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Enterbachtal schützt ein lebendiges Bachtal mit vielfältigen Uferhabitaten, feuchten Wiesen und Wäldern. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für Pflanzen- und Tierarten und bewahrt die einzigartige Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz.
Das Enterbachtal ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, das eine charakteristische Bachtallandschaft bewahrt. Das Gebiet umfasst den naturnahen Verlauf des Enterbachs, umgeben von vielfältigen Uferzonen, feuchten Wiesen und unterschiedlichen Waldtypen an den Talhängen. Dieses reiche Mosaik an Lebensräumen bietet einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Rückzugsort, darunter viele seltene oder gefährdete Arten. Der Schutzzweck konzentriert sich auf den Erhalt des dynamischen Bachökosystems, seiner verbundenen Feuchtgebiete und der Artenvielfalt, die sie beherbergen. Dies sichert die Bewahrung einzigartiger Pflanzengesellschaften und dient als entscheidender Lebensraum für Wasserinsekten, Amphibien und eine Vielzahl von Vogelarten. Das Enterbachtal lädt dazu ein, natürliche Prozesse und das empfindliche Gleichgewicht dieser geschützten Umgebung zu beobachten.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-285 |
| Fläche | 1,48km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a7eaebd8-1442-4cc2-8cb6-6bc640bb471b |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
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Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
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