Betreten abseits der Wege ist vom 15. März bis zum 15. August verboten.
Wege vom 15. März bis 15. August zu verlassen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rhein-Neckar-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=919001000196 |
| Fläche | 57,93ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 025a4661-c33b-4ef6-a8ab-02217bf57981 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | http://www.rp-karlsruhe.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
76247 Karlsruhe Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 15. März bis zum 15. August verboten.
Wege vom 15. März bis 15. August zu verlassen
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist vom 16. März bis zum 14. August verboten.
16. März bis 14. August
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
4. Juli 1996