Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet umfasst einen Abschnitt der Elbe sowie ihrer Niederung, mit welcher meist offene Grünlandbereichen, die durch Gewässer, Gehölzbestände, Röhrichte und Hochstaudenfluren gegliedert werden. Diese werden durch häufige Überschwemmungen, hohe Grundwasserstände und Qualmwasser geprägt.
Geschützt wird der Fortbestand der vielfältigen Lebensräume mit ihren Flora- und Faunavorkommen, u.a. der Elbe, mit einer naturnahen Aue, einem typischen Mosaik aus Flach- und Tiefwasserbereichen, naturnahen Uferbereichen mit Röhrichten und Uferstaudenfluren und einer möglichst naturnahen Dynamik als Lebensräume insbesondere von … wandernden Fisch- und Rundmaularten, Biber, Fischotter und typischen Vogelarten naturnahen Stillgewässer, Altwasser, Gräben und temporärer Kleingewässer als Lebensräume insbesondere für Amphibien (z. B. Moorfrosch) und Fische (z. B. Schlammpeitzger) Röhrichten, Seggenrieden und feuchten Hochstaudenfluren mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (z. B. Teichrohrsänger, Gelbe Wiesenraute) einer offenen bis halboffenen, strukturierten Niederungslandschaft mit überwiegend extensiv genutzten und artenreichen Feuchtgrünland (u. a. Magere Flachland-Mähwiesen, Brenndolden-Auenwiesen) in Verbindung mit Gehölzen und Gewässern, u.a. auch als Lebensraum für Feldlerche, Braunkehlchen, Weißstorch und Seeadler Weich- und Hartholzauenwäldern. Die Elbeniederung ist Lebensraum für eine große Anzahl vielfältiger Pflanzen- und Tierarten, die teilweise nur noch hier vorkommen. Beispielsweise Gelbe Wiesenraute, Wiesenschaumkraut, Teichrohrsänger, Seeadler, Weißstorch, Braunkehlchen, Biber, Fischotter, Moorfrosch und Schlammpeitzger. Bitte beeinträchtigen Sie nicht die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Betreten Sie das Gebiet nur auf den Wegen, führen Sie Hunde an der Leine und hinterlassen Sie keinen Müll.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Lüneburg, Landkreis |
| Webseite | https://www.landkreis-lueneburg.de/naturschutzgebiete |
| Fläche | 2,04km² |
| Gründungsjahr | 2019 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c3369c5b-03e7-4894-92ee-9fe38d7f377a |
| Name und Abteilung |
Landkreis Lüneburg
Fachdienst Umwelt Fachgebiet Naturschutz und Wald |
| Webseite | https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/umwelt-und-klimaschutz/naturschutz-wald-und-artenschutz.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Horst-Nickel-Straße 4
21337 Lüneburg Deutschland |
Fauna
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Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Gewässer außerhalb der Bundeswasserstraßen Elbe und Elbeseitenkanal mit Wasserfahrzeugen und sonstigen Sport- und Freizeitgeräten zu befahren, ist untersagt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Lüneburg - 1. Juli 2019