Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Elbbachtal“ verkörpert eine überregional bedeutsame Mittelgebirgsbachaue mit den beiden naturnahen Bachläufen Elbbach und Lasterbach. Begleitet werden diese von Erlenauwald und feuchten Wiesen. Das Mosaik aus den verschieden und besonderen Lebensräumen strukturiert die Landschaft reichhaltig und bietet einer stattlichen Anzahl schutzwürdiger Pflanzen und Tiere optimale Standorte, die mit der Unterschutzstellung des Gebietes erhalten bleiben sollen. Die Bachläufe selbst sind naturnah, weisen typische Wasserpflanzen auf und beherbergen international geschützte Fischarten sowie anspruchsvolle Libellen, welche als Indikatorarten eine gute Wasserqualität bestätigen. In den Uferbereichen der Erlen-Eschenauwälder gedeihen Pflanzengesellschaften mit äußerst seltenen, schützenswerten Arten. Ebenso auf den angrenzenden feuchten Wiesen. Hier dient das reiche Pflanzenangebot vielen Schmetterlingen und Heuschrecken als Nahrungsquelle.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 82,92ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 40150010-6c3d-4c2f-887b-cea89ecc630c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
29. November 1996