Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Eishöhlen und das Fischbachtal bei Birresborn sind ein Naturschutzgebiet in der Vulkaneifel. Es schützt einzigartige Eishöhlen und die Vielfalt des Fischbachtals, ein wertvoller Teil des Naturerbes in Rheinland-Pfalz.
Das Naturschutzgebiet Eishöhlen und Fischbachtal bei Birresborn in der Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz, präsentiert eine einzigartige Landschaft von geologischer und ökologischer Bedeutung. Namensgebend sind die markanten Eishöhlen und das malerische Fischbachtal, die maßgeblich zum Naturerbe der Region beitragen. Die Eishöhlen stellen ein bemerkenswertes Naturphänomen dar, während das Tal mit dem Fischbach einen Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt bietet. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet sichert den Erhalt dieser besonderen Merkmale, bewahrt die Unversehrtheit seiner geologischen Formationen und die Biodiversität seiner Uferökosysteme. Es bietet die Möglichkeit, die ruhige Schönheit der Vulkaneifel zu erleben.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-281 |
| Fläche | 73,24ha |
| Gründungsjahr | 1984 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9efe55bd-9b04-4c09-9b2f-bf5e5d0999ec |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.