Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Eisenkaute bei Bernsfeld“ liegt im Vorderen Vogelsberg und ist ein ehemaliges Erzabbaugebiet. Der terrassenartig angelegte Tage- und Stollenbau hinterließ mehrere Mulden im Gebiet, die sich mit Wasser füllten. Heute finden sich hier sechs Teichflächen mit großer Variabilität in ihrer Beschaffenheit, wie der Größe, Tiefe, Wasserstand und Ufervegetation, was zum Teil auch auf gestalterische Eingriffe der Fischereiwirtschaft zurückzuführen ist. Tiefere Teiche mit steiler Böschung, kleine Tümpel sowie zeitweise trockenfallende Flachwasserteiche wechseln sich mit Weidengebüschen, Vorwaldstadien sowie kleineren Wiesenbereichen ab. Dieses Biotopmosaik bietet einer bemerkenswerten Vielzahl von an Feuchtgebiete gebundenen Tierarten einen wertvollen Lebensraum. Besonders beeindruckend ist die beobachtete Schmetterlingsfauna mit mehr als 60 Arten. Ebenso bedeutsam ist das Gebiet für Libellen- und Amphibienarten. Die Teichlandschaft der Eisenkaute ist aber auch ein wichtiges Brut-, Rast- und Nahrungsareal für viele bedrohte Vogelarten, wie beispielsweise das Tüpfelsumpfhuhn.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 9,37ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 30eacc29-9d53-494c-823a-b27bc6006ab3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Fischerei am Teich im Flur 7 Parzelle Nr. 26/4 der Gemarkung Bernsfeld ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Eisenkaute bei Bernsfeld § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.