Eidenbruch bei Gusenburg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Eidenbruch bei Gusenburg ist ein geschütztes Feuchtgebiet der Hunsrück-Hochfläche. Es bewahrt Quellen, Bruchwälder, Zwergstrauchheiden, Niedermoore und Feuchtwiesen – wichtige Lebensräume seltener Pflanzen.

Beschreibung

Das Eidenbruch bei Gusenburg ist ein Schutzgebiet auf der Hunsrück-Hochfläche, dessen Hauptzweck die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung des für die Region typischen Feuchtgebietes ist. Dieses Gebiet ist von örtlicher und regionaler Bedeutung, da es eine Vielzahl charakteristischer Biotoptypen beherbergt, die einen starken Verbreitungsrückgang aufweisen. Zu den geschützten Lebensräumen zählen: Quellen und Quellbäche, Birkenbruchwald und Weidengebüsche, Zwergstrauchheiden, Kleinseggenrieder, Borstgrasrasen, Niedermoore und Binsensümpfe, Feucht- und Nasswiesen sowie Feuchtwiesenbrachen, und extensiv genutztes Grasland. Diese vielfältigen Biotope bieten wichtigen Lebensraum für zahlreiche spezialisierte Pflanzen- und Tierarten und unterstreichen die ökologische Bedeutung des Eidenbruchs bei Gusenburg für die regionale Artenvielfalt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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