Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand

Naturschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten.

ausgenommen ist das Betreten jeweils zwischen dem 1. August eines jeden Jahres und Ende Februar des Folgejahres außerhalb der Zone 1 und außerhalb von Feuchtbereichen zum Zweck der Erholung sowie des Sammelns von Pilzen und Wildfrüchten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße Oder verboten

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße Oder verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.

Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch außerhalb der Zone 1 und außerhalb von Feuchtbereichen jeweils zwischen dem 1. August eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres zulässig

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Tiere füttern ist verboten.

dtp_fishing_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Ausübung der Angelfischerei außerhalb der Zone 1 an der Oder und an Oderaltarmen zulässig

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