Eichholz

Naturschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist vom 13. Juni bis zum 31. August verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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