Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet südwest- bzw. westlich (hangabwärts) des in der Flurkarte mit Strich-Signatur gekennzeichneten Weges B außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Stuttgart, Stadtkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000179 |
| Fläche | 34,71ha |
| Gründungsjahr | 1958 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b504138c-7430-49b7-8870-2f508425e905 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet südwest- bzw. westlich (hangabwärts) des in der Flurkarte mit Strich-Signatur gekennzeichneten Weges B außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
das Befahren mit Fahrrädern ist nur auf dem oberen, geschotterten, in der Flurkarte mit Punkt-Signatur gekennzeichneten Weg A zulässig
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Oktober 1994