Betreten abseits der Wege ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten; durch Beschilderung oder Hindernisse, wie z. B. Abschrankungen, gegebenenfalls gekennzeichnete oder gesperrte Pfade und Wege zu betreten.