Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Egelpfuhl bei Oberwetz“ liegt in einer Talmulde des Dreisbaches und umfasst einen ausgedehnten Feuchtwiesen-Komplex. Umringt von ackerbaulich genutzten Flächen gedeihen im Naturschutzgebiet frische bis feuchte Wiesen, Seggen- und Röhricht-Gesellschaften, Hochstaudenfluren sowie Weiden- und Erlengebüsche entlang des Bauchlaufes. In diesen Pflanzengesellschaften kommen zahlreiche botanische Besonderheiten von großem Schutzwert vor, wie beispielsweise die Orchidee Breitblättriges Knabenkraut. Die Feuchtwiesen werden darüber hinaus von seltenen Wiesenvogelarten aufgesucht. Auch Vögel der nahe gelegenen naturnahen Wälder nutzen den Egelpfuhl als Nahrungsgrund, so zum Beispiel die stark gefährdete Turteltaube. Auch der bedrohte Schmetterling Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling kann hier beobachtete werden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 10,74ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6ae88f66-2561-4c40-95d5-ada6e5bcb090 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
19. September 1990