Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000206 |
| Fläche | 40,72ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1225419f-1cc5-4a74-9da6-a0fff7f8ce83 |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf Pfaden verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.
Reiten ist auf Pfaden verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Luftfahrzeuge und Flugmodelle aller Art zu betreiben.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Luftfahrzeuge und Flugmodelle aller Art zu betreiben.
Abfall entsorgen ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist verboten, Abfälle oder sonstige Gegenstände abzulegen, zu lagern oder zu behandeln.
Feuer ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
Hunde sind verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Nist‑, Brut‑, Laich‑, Wohn‑, Rast‑, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie zum Fang von Tieren geeignete Vorrichtungen zu errichten, zu betreiben oder mit sich zu führen.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen.