Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet "Dünsberg" liegt circa 1 km westlich von Oberelsbach im Landkreis Rhön-Grabfeld und hat eine Größe von ca. 75,5 Hektar. Der Dünsberg ist ein markanter Berg des Gladenbacher Berglandes. Auch ist er für seine kulturellen und historischen Stätten und die geologischen sowie ökologischen Bedeutung bekannt.
Das Naturschutzgebiet "Dünsberg" liegt circa 1 km westlich von Oberelsbach im Landkreis Rhön-Grabfeld und hat eine Größe von ca. 75,5 Hektar. Der Dünsberg ist ein markanter Berg des Gladenbacher Berglandes. Auch ist er für seine kulturellen und historischen Stätten und die geologischen sowie ökologischen Bedeutung bekannt. Das Gebiet ist geprägt von Buchenwäldern, die teilweise als Naturwaldreservat ausgewiesen sind. Hier wachsen unter anderem seltene Pflanzenarten wie das Türkenbund-Lilie und verschiedene Orchideen. Das Naturschutzgebiet Dünsberg beherbergt eine Vielzahl von Tierarten, darunter seltene Fledermausarten wie das Große Mausohr, verschiedene Spechtarten, und die Wildkatze. Auch Schmetterlinge wie der Große Fuchs sind hier zu finden.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de |
| Fläche | 75,31ha |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 537dd4dd-ca9f-4200-a541-3aaf8b181b46 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 17. Oktober 1997