Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Dünenkiefernwald am Langhagensee bewahrt einen lichten Wacholder-Kiefernwald auf einer Binnendüne in der Wooster Heide. Diese besondere Waldlandschaft wird durch Beweidung erhalten und ist ein Lebensraum seltener Arten.
Das Schutzgebiet Dünenkiefernwald am Langhagensee liegt am Südufer des Langhagensees innerhalb des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide. Es schützt einen kulturhistorisch bedeutsamen und ökologisch wertvollen lichten Wacholder-Kiefernwald. Dieser besondere Wald wächst auf einer seltenen Binnendüne, die in der Wooster Heide zu finden ist. Die einzigartige Struktur des Waldes ist das Ergebnis jahrhundertealter Beweidung, die auch heute noch gezielt zur Landschaftspflege eingesetzt wird, um diesen Zustand zu bewahren. Das Gebiet ist zudem Teil eines europäischen FFH- und Vogelschutzgebietes, wodurch es einen wichtigen Beitrag zum Schutz seltener Lebensräume und der dort beheimateten Tier- und Pflanzenarten leistet. Hier fügen sich Natur und historische Landnutzung harmonisch zusammen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 14,69ha |
| Gründungsjahr | 1972 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bfcfd144-5413-46ca-ade1-a186a8fbd7b3 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
|
| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. November 1996