Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee bewahrt ein einzigartiges Seensystem in Mecklenburg-Vorpommern. Es schützt seltene Armleuchteralgen sowie Feuchtwiesen und Moore.
Das Schutzgebiet Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee in Mecklenburg-Vorpommern ist ein prägender Teil des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Es sichert ein wertvolles Ensemble aus naturnahen Seen, angrenzenden Feuchtwiesen, Mooren und Magerrasen. Der Drewitzer See zeichnet sich durch seine besondere Unterwasserfauna aus, insbesondere durch eine Vielzahl von Armleuchteralgen, die auf die hohe Wasserqualität hinweisen. Die vielfältigen Lebensräume des Gebiets bieten wichtigen Brut- und Rastplatz für zahlreiche Vogelarten und beherbergen eine reiche Pflanzen- und Tierwelt, die typisch für die Naturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist. Zugängliche Wege ermöglichen Einblicke in dieses bedeutende Naturerbe.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 14,68km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eec11e46-dd39-4478-9f8c-b3287ad74e21 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.