Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Dorschberger Hohl schützt einen einzigartigen Lösshohlweg in Rheinland-Pfalz. Sie bewahrt seltene Pflanzen- und Tierarten, die an dieses besondere Erosionsgebiet angepasst sind, sowie dessen wertvolle geologische Strukturen und Mikroklima.
Die Dorschberger Hohl ist ein geschütztes Naturgebiet in Rheinland-Pfalz, das eine besondere geologische und ökologische Bedeutung besitzt. Hier wurde ein einzigartiger Lösshohlweg erhalten, der durch Jahrhunderte von Erosion entstanden ist und dessen markante Geländestrukturen wissenschaftlich wertvoll sind. Das Schutzgebiet dient der Bewahrung seltener Pflanzengemeinschaften, die sich an die speziellen Licht- und Feuchtigkeitsverhältnisse des Hohlwegs angepasst haben. Zudem bietet es Lebensraum für spezialisierte Tierarten, darunter verschiedene Insekten, Amphibien und Vögel. Die Dorschberger Hohl ist ein wichtiges Zeugnis natürlicher Landschaftsentwicklung und trägt zur Vielfalt der regionalen Natur bei, indem sie die natürlichen Prozesse und das besondere Mikroklima schützt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Alzey-Worms |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-048 |
| Fläche | 1,10ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8ae29681-377b-4fe3-9b2a-fb8598f861ba |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.