Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Straubing-Bogen |
| Fläche | 89,51ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9cefa379-bb8e-403a-bb59-1d3dcc0d0c95 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist vom 1. Februar bis zum 31. August verboten.
auf Bäume mit natürlichen Höhlen oder Horsten
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht vom 1. März bis zum 30. Juni.
Baden ist verboten.
in den Altwassern
Fotografieren und Filmen ist verboten.
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Straubing-Bogen - 28. Juli 1987