Betreten abseits der Wege ist vom 1. April bis zum 31. Juli verboten.
Beachten Sie vor Ort gekennzeichnete, allgemeine Betretungsverbote von Uferabschnitten samt Vorland
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Deggendorf |
| Fläche | 62,19ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6b051c07-04ef-4d31-9f32-3e73c518bb27 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
|
| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. April bis zum 31. Juli verboten.
Beachten Sie vor Ort gekennzeichnete, allgemeine Betretungsverbote von Uferabschnitten samt Vorland
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
auf Bäume mit Bruthöhlen oder Horsten von Vögeln
Zelten ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Wenn dadurch Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Deggendorf - 15. Januar 1988