Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Struth bei Bottenhorn“ umfasst ein abwechslungsreiches Grünland-Mosaik aus heute selten gewordenen Pflanzengesellschaften, mit zahlreichen botanischen und faunistischen Besonderheiten, deren Erhaltung von überregionalem, ja sogar internationalem Interesse ist. Weite Teile der heute als Landebahn eines Segelflugplatzes genutzten „Struth“ wurden historisch als gemeinschaftliche Viehweide (Hute) bewirtschaftet, deren kulturlandschaftliche Hinterlassenschaft die Ausbildung eines selten gewordenen Borstgrasrasens ist. Dieser wechselt sich im Naturschutzgebiet mit wertvollen Kleinseggen-Sümpfen, Pfeifengras- und Feuchtwiesen ab. In den bunten Wiesen gedeiht eine Vielzahl seltener Arten, wie beispielsweise die Heilpflanze Arnika, das gefährdete Wald-Läusekraut und die streng geschützten Orchideen Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut. Die artenreiche Flora lockt darüber hinaus zahlreiche Insekten auf die Wiesen, die hier reichlich Pollen und Nektar finden. Von besonderer Bedeutung ist die „Struth“ aber für die stark bedrohten Wiesenvögel Braunkehlchen, Wiesenpieper und Feldlerche, die im strukturreichen Grünland geeignete Brutplätze finden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 70,96ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | cacceb76-5d65-4421-b1f6-5245be846a7b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
11. August 1992