Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Oberweide bei Breungeshain“ liegt auf einer Höhe von über 640 Metern im Hohen Vogelsberg am Oberlauf des Eichelbaches, welcher das gesamte Naturschutzgebiet begleitet. In einem abwechslungsreichen Mosaik verschiedenster Standortbedingungen von felsig, flachgründig, mager bis quellig-feucht gedeihen hier vielfältige Pflanzengesellschaften. Einen großen Anteil am Naturschutzgebiet nimmt der besonders geschützte Borstgrasrasen ein. Er ist ein kulturlandschaftliches Relikt, das durch die historische Nutzung der basaltreichen, unproduktiven Böden als Weiden für Schafe, Ziegen und Rinder entstand. An den dauernassen Quellstandorten finden sich ebenso schützenswerte Kleinseggensumpf-Gesellschaften und Sumpfdotterblumenwiesen, mit seltenen, gut an die Feuchtigkeit angepassten Pflanzenarten. Wertvoll ergänzt werden diese Biotope vom naturnahen Eichelbach mit seinen angrenzenden blütenreichen Wiesen, Weidengebüschen und kleinen, jungen Feuchtwäldern mit Ebereschen, Weiden und Erlen. Neben seinen botanischen Schätzen bietet die „Oberweide“ vielen, teils gefährdeten Tieren einen geeigneten Lebensraum. So finden hier zahlreiche Insekten auf den blütenreichen Wiesen ein vielfältiges Nahrungsangebot ebenso wie Rotmilan und Habicht, welche im Offenland des Naturschutzgebietes jagen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 10,69ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5811e984-4641-478d-85a8-6d922d3b2ad7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
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Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.