Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
„Die Heck von Hohenroth“ ist ein reines Waldgebiet und liegt auf einer Höhe über 550 Metern im Hohen Westerwald. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch seinen naturnahen Laubmischwald aus. Auf einem Mosaik aus trockenen bis nassen Standorten konnten sich viele verschieden Baumarten ansiedeln. Von besonderer Bedeutung ist der hohe Anteil von Altbäumen und Totholz, als extrem wertvoller Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten, vor allem Insekten und Vögel.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 20,41ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 039092f4-6af5-4d70-935a-4264be4f06af |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
12. August 1998