Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Dehrner Auwald und Dehrner Teiche“ stellt ein Mosaik aus wertvollen Biotoptypen dar. Es umfasst naturnahe Laubwälder, Teiche und Wiesen im Bereich einer stillgelegten Tongrube sowie einen Erlen-Eschen-Auwald. In den unterschiedlichen Lebensräumen konnten sich Pflanzengesellschaften ausbreiten, die an die jeweils spezifischen, teilweise extremen Standorte angepasst sind. So gedeihen vor allem auf den nassen Wiesen und in den Uferbereichen einige für diese Standorte zwar typische, jedoch seltene Pflanzenarten. Durch Vernetzung der Gewässer-, Wald- und Wiesenlebensräume findet hier aber auch eine enorme Vielfalt von schützenswerten Tierarten, wie beispielsweise 67 Vogelarten sowie zahlreiche Insektenarten, einen abwechslungsreichen Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 32,39ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 410cbf3c-fa2c-4281-a3f8-ce935f4e0888 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei an den Teichen der Flur 10 der Gemarkung Dehrn durch den zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Verordnung im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, in der zeit vom 16. Juli bis 28. Februar, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Dehrner Auwald und Dehrner Teiche § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. November 1996