Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gilt für den Bereich des Feuchtbiotops im Schalkenmehrener Doppelmaar.
Das Naturschutzgebiet Dauner Maare bewahrt eine einzigartige Vulkanlandschaft in der Vulkaneifel. Hier finden sich die charakteristischen Maare, Zeugen vergangener vulkanischer Aktivität, die wertvolle Lebensräume bilden.
Die Dauner Maare bilden ein herausragendes Naturschutzgebiet in der Rheinland-Pfalz, geprägt von den faszinierenden geologischen Formationen der Vulkaneifel. Als Relikte explosiver vulkanischer Ereignisse haben sich hier einzigartige Kessel und Seen gebildet, die eine besondere Landschaft darstellen. Der Schutz dieser Maare und ihrer Umgebung dient dem Erhalt seltener Lebensräume für Flora und Fauna sowie der Bewahrung dieser erdgeschichtlich bedeutsamen Naturphänomene. Die natürliche Schönheit dieses besonderen Ortes in der Vulkaneifel, nahe der Lieser, ist ein wertvolles Naturerbe.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-122 |
| Fläche | 2,30km² |
| Gründungsjahr | 1978 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e36fe7d1-1c07-479e-96ac-203d3389f843 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gilt für den Bereich des Feuchtbiotops im Schalkenmehrener Doppelmaar.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Fahren und Parken ist auf öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Gilt für das Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Gilt für den Bereich des Gemündener Maarkessels und das Schalkenmehrener Maar. Ausgenommen sind gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (maximal 20) und das Rettungsboot.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
im Bereich des Gemündener Maarkessels
Tauchen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Pflanzen sammeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für den Bereich des Weinfelder Maarkessels.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für die ausgewiesenen Ruhezonen in den drei Maargewässern. An- und Zufüttern sowie Seedüngung sind ebenfalls verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
nur im Bereich der Badeanstalten im Gemündener und Schalkenmehrener Maar