Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Dammer Postmoor in Mecklenburg-Vorpommern ist eine stille Wald- und Moorlandschaft. Dieses Naturschutzgebiet bietet seltenen Arten einen wichtigen Lebensraum, geschätzt für seine Abgeschiedenheit und natürliche Schönheit.
Das Dammer Postmoor, ein Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, bewahrt eine bemerkenswerte Wald- und Moorlandschaft. Sein primärer Schutzzweck ist die Sicherung der spezifischen ökologischen Bedingungen, die es zu einem unschätzbaren Refugium für diverse seltene Arten machen. Die Abgeschiedenheit des Gebiets und die geringe Störung sind entscheidend für den Erhalt dieser komplexen Lebensräume. Hier gedeihen spezialisierte Pflanzen und Tiere, angepasst an die einzigartige Umgebung. Der Schutz des Gebiets erstreckt sich auch auf die Erhaltung der komplexen hydrologischen Systeme, die für seinen Moorcharakter von entscheidender Bedeutung sind. Obwohl einige Bereiche Herausforderungen im Wasserhaushalt aufweisen, werden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, dieses Naturerbe zu erhalten. Ein Pfad führt durch Teile des Gebiets und bietet Gelegenheiten, dessen stille Schönheit zu erleben und seine besondere naturkundliche und kulturelle Bedeutung zu schätzen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 2,46km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 02c508f1-ea8c-4467-adfc-c9f9012fa1bf |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
14. August 2000