Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Christenberger Talgrund“ liegt südlich des Christenberges in einem verzweigten Talsystem des Burgwalds, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens. Neben ausgedehnten Laubwaldgesellschaften deren Baumartenzusammensetzung in Abhängigkeit von den wechselnden Standortbedingungen variiert, zeichnet sich das Naturschutzgebiet besonders durch das Vorkommen von Zwischen- und Flachmooren sowie seltene Waldkiefer-Moorwälder aus. In diesem Sonderlebensraum gedeihen bunte Torfmoosgesellschaften mit beeindruckenden Standortspezialisten wie dem seltenen Kamm- Torfmoos und dem vom Aussterben bedrohten Mittleren Sonnentau. In trockengefallenen Moorbereichen wächst flächig das gefährdete Schmalblättrige Wollgras. Entlang von Wegen breiten sich Heidebestände aus ebenso wie der violett blühende, sehr seltene Pyramiden- Günsel. Ohrweiden-Gebüsche, flache Stillwasserflächen und ein ganzjährig wasserführender Teich ergänzen den Biotop-Komplex mit wertvollen Lebensraumstrukturen für eine ebenso speziell angepasste Tierwelt. Der „Christenberger Talgrund“ beherbergt kühle Temperaturen liebende Insekten, wie unter anderem 16, teils seltene Libellenarten sowie einige Spinnen. Zusammen mit seinen benachbarten Naturschutzgebieten bildet der „Christenberger Talgrund“ einen Biotopverbund von überregionaler Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 1,16km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 54010652-8e3e-407f-912e-8109a9fbc4b0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 Meter langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Christenberger Talgrund § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
2. Februar 2021