Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Goslar |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/43064.html |
| Fläche | 5,86ha |
| Gründungsjahr | 1952 |
| DtP ID | 1ad0dc53-361c-43a1-9c44-8205d1970445 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Goslar
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-goslar.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.