Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das „Büsenbachtal“ in Wörme ist eine der vielfältigsten und reizvollsten Heidelandschaften im Landkreis Harburg.
Das Gebiet umfasst das Heidetal des Büsenbachs sowie angrenzende und benachbarte Waldareale. Hervorzuheben sind die naturnahen, weitgehend unverbauten Bachläufe von Büsenbach und Kaiserbach einschließlich ihrer Quellen bis zur natürlichen Bachschwinde in einem vielfältig strukturierten, reliefreichen offenen bis halboffenen Talraum am Rand der Lohberge als Reste einer ehemals großräumigen historischen Heidelandschaft sowie Teilareale der „Wörmer Wälder“, unter anderem als bedeutsame Relikte historischer Waldnutzungsformen von überregionaler Bedeutung. Das besonders vielfältige, zum Teil authentisch erhaltene Mosaik charakteristischer Strukturen einer alten, kulturhistorisch herausragenden Heide- und Waldlandschaft kennzeichnet die besondere Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Büsenbachtals und der Wörmer Wälder. Das Gebiet hat eine traditionsreiche hohe bis sehr hohe Bedeutung für die ruhige landschaftsbezogene Erholung und ist aufgrund der besonders artenreichen und hoch spezialisierten Flora und Fauna sowie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen im Landkreis Harburg ein Schutzgebiet von höchstem Rang.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Harburg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/233592.html |
| Fläche | 2,21km² |
| Gründungsjahr | 2024 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5f385f14-bbcc-4f41-b518-9fc5cd73d074 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Harburg
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-harburg.de/bauen-umwelt/naturschutz/schutzgebiete-und-schutzobjekte/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schloßplatz 6
Kreisverwaltung Gebäude B 21423 Winsen (Luhe) Deutschland |
Fauna
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Harburg - 1. Juli 2024