Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Buchholzer Moor mit Loekestein und Sauerwieser Heide im Westerwald schützt wertvolle Moor- und Heidelandschaften sowie den Lökestein. Es bewahrt einzigartige Lebensräume für spezialisierte Flora und Fauna.
Das Naturschutzgebiet Buchholzer Moor mit Loekestein und Sauerwieser Heide liegt im Landkreis Neuwied, eingebettet in die Landschaft des Westerwaldes. Seit seiner Ausweisung im Jahr 2007 dient dieses bedeutsame Gebiet dem Schutz seltener Moorlandschaften, der Sauerwieser Heide sowie des markanten Lökesteins. Als zweitgrößtes Naturschutzgebiet im Landkreis bewahrt es einzigartige Lebensräume für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Die Erhaltung dieser besonderen Biotope, darunter das Buchholzer Moor mit seinen Feuchtgebieten und die artenreiche Heide, ist von großer Bedeutung für die regionale Biodiversität. Es bietet wertvolle Einblicke in die natürliche Entwicklung dieser Landschaftsformen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Neuwied |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-099 |
| Fläche | 67,40ha |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6886a7b2-c1f5-4982-bdbe-76c06a1c450e |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für wildlebende Tiere am Bau, im Nest- oder Ruhebereich.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Gilt für wildlebende Tiere am Bau, im Nest- oder Ruhebereich.