Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Buchhölzer Teich“ umfasst den namensgebenden Teich mit seiner ausgedehnten Ufervegetation, einen feuchten Erlen-Weidenwald sowie angrenzende Wiesen mit verschieden starkem Grundwassereinfluss von feucht bis nass, welche teilweise in der natürlichen Abfolge in Gebüsche und schließlich in Laubwald übergehen. In den Uferbereichen des Teiches ebenso wie auf den feuchte bis nass- sumpfigen Grünlandstandorten gedeihen vielfältige, teils seltene Pflanzengesellschaften mit einer Vielzahl bemerkenswerter und geschützten Arten, darunter Gräser, verschiedene Orchideen aber auch seltene Moose. Von besonderem Wert sind das Biotop-Mosaik aus Gewässer, Feuchtwiesen und Gehölz aber auch für viele, teils gefährdete Tierarten, vor allem für Vögel und Insekten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 33,09ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 94b733f8-d393-42be-964a-24326423dd8c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
26. Juli 1994