Brunnenholzried

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außer auf dem "Elchenreuter Weg" und dem "Grenzweg" (Flurstück Nr. 1289/2) Rad zu fahren oder zu reiten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außer auf dem "Elchenreuter Weg" und dem "Grenzweg" (Flurstück Nr. 1289/2) Rad zu fahren oder zu reiten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Hunde sind verboten.

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören

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