Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bergwiese und Hangquellmoor mit floristischen Seltenheiten in einem großen Waldgebiet im Südschwarzwald (Hotzenwald)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000181 |
| Fläche | 2,10ha |
| Gründungsjahr | 1969 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 660ca679-0fad-4aa0-b50c-b1205eaed77b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Flora
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
10. Dezember 1969