Betreten abseits der Wege ist verboten.
Erhaltung der von periodischen Überschwemmungen geprägten Auenlandschaft in einem Abschnitt der Werra mit naturnaher Uferausbildung sowie weiträumigen Wiesen frischer bis feuchter Standorte. Zahlreiche weitere auetypische Lebensräume wie Staudenfluren und Gebüsche feuchter Standorte, Großseggenriede und Schilfbestände sowie einem Netz von zeitweilig oder ständig wasserführenden Gräben. Ein landesweit bedeutsamer Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Wiesenbrüter, aber auch als Nahrungs-, Brut- und Rastplatz und Durchzugsgebiet für eine Vielzahl von weiteren Vogelarten, sowie für Amphibien, Heuschrecken, Käfer und Schmetterlinge. Sicherung des Biotopberbundes in der Werra-Aue.
| Ort | Deutschland - Thüringen - Wartburgkreis |
| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-223-bruehl-von-merkers |
| Fläche | 1,75km² |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c9d32af5-1803-4cf1-b09d-3c0b13a380cf |
| Name und Abteilung |
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Obere Naturschutzbehörde
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| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.