Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Brühl von Erda“ liegt in der Talmulde des Brühlsbaches und umfasst ausgedehnte Wiesen und Weiden. Zahlreiche Quellaustritte und Gräben lassen hier ein bemerkenswertes Mosaik aus mager-trockenen bis quellig-nassen Standorten entstehen, welche abwechslungsreiche Ausgangsbedingungen für verschiedenste Pflanzengesellschaften bieten. Hier gedeihen magere Trockenrasen, seltene wechselfeuchte Borstgrasrasen, Feuchtwiesen und Seggen-Gesellschaften, die eine Vielzahl gefährdeter Pflanzenarten beherbergen. Von besonderer Bedeutung sind die Grünlandbestände für stark bedrohte Vogelarten. Trotz landesweit starker Rückgänge werden die Feuchtwiesen des Naturschutzgebietes regelmäßig von Wiesenpiper, Braunkehlchen und Bekassine zum Brüten aufgesucht. Auch Nahrungs- und Überwinterungsgäste lädt das Gebiet ein. Mit 31 Schmetterlings- und 15 Heuschreckenarten beherbergen die Wiesen außerdem eine reiche Insektenlebensgemeinschaft.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 33,64ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | debdf219-85d6-4cd0-b875-4900d99cf9a3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. Dezember 1979