Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet am Bruch- und Otterbach erstreckt sich entlang der Talbereiche dieser Bäche und umfasst ein stark verzweigtes Gewässersystem mit begradigten Bachläufen, Gräben und Stillgewässern. Es beherbergt eine Vielzahl von Lebensräumen, darunter Röhrichte, Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenrieden sowie naturnahe Waldflächen. Besonders hervorzuheben ist die unberührte Landschaftsform am Rande des Bienwaldes, wobei der Otterbachlauf zwischen Jockgrim und Kandel als naturnahes Fließgewässer von überregionaler Bedeutung ist.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Germersheim, Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-103 |
| Fläche | 15,41km² |
| Gründungsjahr | 1988 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2f3b9cbe-20cd-495f-8db2-967397815407 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.