Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Beim Naturschutzgebiet „Brießelserlen“ handelt es sich um ein ehemaliges Kiesabbaugebiet, nach dessen Aufgabe hier vier größere, durch Grund- und Niederschlagswasser gespeiste Stillgewässer entstanden sind. Im größten Gewässer, dem "Erlensee", liegt eine wertvolle Erlen-Sumpfwald-Insel. Als Ruhe- und Brutplatz wird sie von zahlreichen Vogelarten, wie beispielsweise dem Kormoran aufgesucht. Die Uferzonen der Gewässer sind in Teilen von strukturreichen Pflanzengesellschaften wie Seggenriede, Röhrichte und Gebüsche umgeben, in deren Schutz unter anderem der Haubentaucher brütet. Auf dem alljährlichen Vogelzug rasten in den „Brießelserlen“ ganze Schwärme von Wasservögeln, darunter Gänse, Möwen und Enten. Über einen Pfad können interessierte Besucher eine Beobachtungshütte am Nordostzipfel des Erlensees erreichen, von der aus das Vogeltreiben ganzjährig beobachtet werden kann. Umgeben werden die offenen Wasserflächen von Grünland, welches überwiegend als Weiden genutzt wird. Von Nordosten nach Südwesten wird das Gebiet zudem von einem Überschwemmungsgraben (Flutmulde) durchzogen. Die Vielfältigkeit des Gebietes eröffnet neben Vogelarten auch einer bemerkenswerten Insekten- und Amphibienfauna wertvolle Lebensräume. Ein Naturerlebnispfad um den Erlensee erklärt auf Schautafeln die Lebensräume mit ihren gebietstypischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren ökologischen Zusammenhänge. Darüber hinaus wurde auch ein Blindenpfad angelegt.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 53,49ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f2376a82-a0c2-4450-b138-509fef75b295 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. März 1995