Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die Wege zu verlassen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000298 |
| Fläche | 6,94ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 40cfafd6-bc28-4368-9898-0a59c6b7f568 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die Wege zu verlassen
Radfahren ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Rad zu fahren oder zu reiten
Reiten ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Rad zu fahren oder zu reiten
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. Dezember 2003