Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Betretungsverbot für die offenen Moorflächen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Webseite | https://www.freiraum-lebensraum.info/naturraeume/schutzgebiete/breitenmoos |
| Fläche | 85,68ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 032aa425-2d83-4a06-9d30-ea162bac9df2 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Oberallgäu
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.oberallgaeu.org/umwelt-und-natur/naturschutz#/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Betretungsverbot für die offenen Moorflächen
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Nur auf der ehemaligen Bahntrasse und auf dem Bahnholzweg
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Oberallgäu - 28. Dezember 1994