Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Breitecke“ liegt in einem Flusstal der Fulda und umfasst in seiner Breite den gesamten Überschwemmungsbereich des Flusses. Das Naturschutzgebiet stellt damit eine wertvolle Restfläche eines ursprünglichen und natürlichen Flussauesystems dar. Es umfasst neben der Fluda und ihren Altwässern mit starker Sandablagerung, einen Bruchwald (Sumpfwald) aus Erlen und Weiden, Röhricht- und Seggen-Ried-Gesellschaften sowie Feuchtwiesen. Die „Breitecke“ zeichnet sich als Lebens- und Nahrungsareal vieler seltener und bestandsgefährdeter Tierarten aus. Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der international gefährdeten und in Deutschland vom Aussterben bedrohten Europäischen Sumpfschildkröte. Drüber hinaus ist das Naturschutzgebiet auch Brut- und Nahrungsrevier zahlreicher feuchtgebietsgebundene Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 8,18ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9cf6ae0f-3446-4c56-bac4-7fb6c5663f43 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. März 1984