Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Brantensee in Mecklenburg-Vorpommern schützt eine strukturreiche Wald-, Seen- und Moorlandschaft. Es ist ein EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide.
Das Naturschutzgebiet Brantensee in Mecklenburg-Vorpommern dient dem Erhalt einer vielseitigen Landschaft aus Wäldern, einem See und wertvollen Moorgebieten. Diese Region ist nach EU-Recht als Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen, was ihre Bedeutung für zahlreiche Arten und Lebensräume unterstreicht. Als Teil des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide trägt Brantensee maßgeblich zum Schutz der heimischen Natur bei. Der nördliche Bereich des Schutzgebiets ist für Besucher zugänglich und bietet neben der natürlichen Schönheit auch die Möglichkeit, das historische Mausoleum der Familie Schlutius zu besichtigen. Ein Besuch ermöglicht es, die Ruhe und die Besonderheiten dieser schützenswerten Naturlandschaft zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 89,05ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3b8f6d6c-8988-4246-8988-d562becfd7a1 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. Januar 1997